Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderfahrten

 
 

Eine Buchung für eine Fahrt ist verbindlich. Der Fahrpreis ist innerhalb 14 Tagen nach Buchung vor Fahrtantritt zu zahlen. Danach werden nicht bezahlte Buchungen werden als Stornierung betrachtet und ein Fahrtantritt ist nur bei evtl. noch freien Plätzen möglich.

Der Förderverein Eistalbahn e.V. behält sich vor, Fahrten kurzfristig abzusetzen, falls angegebene Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht werden, oder dies aus Gründen erforderlich ist, die der Verein oder auch die durch ihn vermittelten Leistungsträger nicht beeinflussen können. Dem Förderverein Eistalbahn e.V. bleibt das Recht vorbehalten, beim Vorliegen besonderer Gründe, eine Reise oder einzelne Programmpunkte zu ändern. Dieses kann die Reiseroute und den Einsatz von Fahrzeugen betreffen. Derartige Abweichungen begründen für den Fahrgast keine Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz.

Da bei diversen Fahrten und Veranstaltungen auf historisches Fahrzeugmaterial zurückgegriffen wird, kann eine Garantie auf deren Verfügbarkeit nicht übernommen werden. Es besteht kein Anspruch auf historischen Charakter der Fahrzeuge. Eventuelle Einschränkungen an Leistungen und/oder Komfort durch unvorhergesehene Schäden an Fahrzeugen sind hinzunehmen

Die Fahrten in Sonderzügen unterliegen den betrieblichen Gegebenheiten des jeweiligen Betreibers der Schienenwege.
Der Förderverein Eistalbahn e.V. garantiert nicht für die pünktliche Durchführung der Sonderzüge. Ebenso besteht keine Gewährleistung für die Sicherstellung des Erreichens von Anschlüssen. Schadenersatzansprüche sind hierfür ausgeschlossen.

Der Förderverein Eistalbahn e.V. haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass seine Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zu melden. Die Haftung des Förderverein Eistalbahn e.V. für Schäden, die nicht körperlicher Art sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Fahrpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden von Vereinsseite weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Wird die Reise nach Vertragsabschluss durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt (z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen etc.) beeinträchtigt, können sowohl Kunde al auch Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Es werden in diesem Fall alle bezahlten Fahrpreise in vollem Umfang zurückerstattet.

Soweit der Förderverein Eistalbahn e.V. Leistungen Dritter vermittelt, sind diese in der Ausschreibung benannt und es gelten deren Geschäftsbedingungen.

Bei einem Rücktritt durch den Kunden bis 4 Wochen vor Fahrt wird der volle Fahrpreis erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist keine Erstattung möglich. Der Kunde kann jedoch eine Ersatzperson stellen.

Stand: August 2009